http://www.unfallfrei.info/cgi-bin/autoresponder/activate.cgi

Wie wird der Begriff “unfallfrei” definiert?

Die exakte fachtechnische Definition lautet:

“Ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei”.

Ein Unfall ist ein plötzliches, nicht vorhersehbar eintretendes Ereignis.
Wie groß und stark dieses Ereignis sein soll ist dabei also völlig unwichtig. Es könnte zum Beispiel nur ein Gegenstand wie ein Stein oder Dachziegel oder sonst irgendwas auf oder gegen das Fahrzeug prallen und dieses beschädigen. Wenn man es ganz genau nimmt, wäre selbst eine Delle, die Ihr Nebenmann auf dem Parkplatz versehentlich beim ein-oder aussteigen mit seiner Tür in Ihre Seite donnert, ein Unfallschaden. Hierbei handelt es sich dann aber nur um sogenannte Bagatellschäden..

Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen und kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen.

Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte.

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