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Okt
22

Wie wird der Begriff “unfallfrei” definiert?


ARAG Versicherungen

Die exakte fachtechnische Definition lautet:

“Ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei”.

Ein Unfall ist ein plötzliches, nicht vorhersehbar eintretendes Ereignis.

Wie groß und stark dieses Ereignis sein soll ist dabei also völlig unwichtig. Es könnte zum Beispiel nur ein Gegenstand wie ein Stein oder Dachziegel oder sonst irgendwas auf oder gegen das Fahrzeug prallen und dieses beschädigen. Wenn man es ganz genau nimmt, wäre selbst eine Delle, die Ihr Nebenmann auf dem Parkplatz versehentlich beim ein-oder aussteigen mit seiner Tür in Ihre Seite donnert, ein Unfallschaden. Hierbei handelt es sich dann aber nur um sogenannte Bagatellschäden..

Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen und kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen.

Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte.

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5 Pings

  1. Nach Fahrzeugkauf, Unfallschaden entdeckt : Verkehr & Sicherheit sagt:

    [...] klick [...]

  2. Unfallfrei verkauft - aber Unfallschaden entdeckt : VW Polo IV sagt:

    [...] würde mich vor solchen posts mal über die Definition unfallfrei und Unfallwagen schlau machen. (Ansonsten landest du auch als potentieller Verkäufer mit solchen Aussagen "auf der [...]

  3. Auto gekauft, eventuell unfallwagen : Verkehr & Sicherheit sagt:

    [...] Quelle [...]

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