Ebenso kann eine Demontage der Frontklappe zur Erneuerung einer Frontscheibe notwendig sein, oder Bauteile müssen für Lackierarbeiten bei einer Fahrzeugaufbereitung oder Schönheitsreparatur ab-und angebaut werden.
Hierbei liegt es dann an der erforderlichen Sorgfalt und Genauigkeit des Monteurs, ein einwandfreies und korrektes Spaltmaß wieder herzustellen.
Es muss also auch hier kein Unfallschaden vorliegen. In jedem Fall sollten Sie aber solche Dinge genauesten hinterfragen und sich vom Verkäufer zusichern lassen,dass es sich nur um solche o.g. Wartungsarbeiten gehandelt hat. Das sollten Sie sich auch unbedingt schriftlich im Kaufvertrag bestätigen lassen.
Vielleicht können Sie jetzt schon erkennen, warum die Tipps in diversen Autoratgebern und Ratgeber-Videos im Internet wenig hilfreich für Sie sind. In fast jedem Ratgeber wird darauf hingewiesen, dass Sie auf die Spaltmaße achten sollen. Soweit OK. Aber fast immer heißt es dann, dass Sie bei unregelmäßigen Spaltmaßen von einem Unfallschaden ausgehen können. Oft ist sogar die Rede von“erheblichen” oder “kapitalen” Schäden. Danach ist das Thema Spaltmaß in den Ratgebern ohne weitere Hintergrund-Infos auch schon abgehakt.
An den eben genannten Beispielen können Sie aber sehen, dass das einfach nicht stimmt.

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