OLG Bamberg 1998-01-19 6 U 46/97 Rechtsbereich/Normen: BGB Quelle: DAV, AG Verkehrsrecht, Nr. 26/98 vom 25.9.1998 Im vorliegenden Fall hatten Verkäufer und Käufer eines Gebrauchtwagens einen Vertrag mit dieser Formulierung abgeschlossen. Als der Käufer später Mängel am Wagen bemerkte, wollte er den Verkäufer dafür haftbar machen. Dieser weigerte sich jedoch unter Hinweis auf den Vertrag. …
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