«

»

Kein Rücktrittsrecht wegen arglistig verschwiegenen Mangels bei Mangelbeseitigung innerhalb einer vom Käufer gesetzten Nacherfüllungsfrist

Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich in seiner Entscheidung vom 12. März 2010 (Az.: V ZR 147/09) mit der Frage, ob das Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, wenn der Käufer trotz Entbehrlichkeit der Setzung einer Nacherfüllungsfrist dennoch eine Frist setzt und der Mangel dann innerhalb der Frist behoben wird…

Lesen Sie den ganzen Artikel auf 123recht.net:

Facebook Like

verwendete Suchbegriffe:

Das könnte Sie auch interessieren

  • noch keine ähnlichen Artikel vorhanden.

Hinterlasse eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Sie können diese HTML-Tags verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>