Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich in seiner Entscheidung vom 12. März 2010 (Az.: V ZR 147/09) mit der Frage, ob das Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, wenn der Käufer trotz Entbehrlichkeit der Setzung einer Nacherfüllungsfrist dennoch eine Frist setzt und der Mangel dann innerhalb der Frist behoben wird…
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