OLG Koblenz
5 U 786/02
Rechtsbereich/Normen: § 476 BGB
Quelle: Dpa/lrs
Autokäufer können einen Kaufvertrag widerrufen, wenn der Verkäufer einen bestehenden Unfallschaden beim Verkauf bagatellisiert hat. Dies gilt sogar dann, wenn die Privatparteien ausdrücklich jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen haben.
So zumindest urteilten die Richter des Koblenzer Oberlandesgerichts kürzlich und begründeten ihre Auffassung damit, dass ein Verkäufer bei einer Bagatellisierung von Unfallschäden regelmäßig arglistig handele. Mit dieser Entscheidung gaben die Richter der Klage eines Autokäufers statt. Diesem war beim Verkauf mitgeteilt worden, dass es am Fahrzeug zwar einen Unfall gegeben habe, zur Reparatur jedoch nur ein neuer Kotflügel erforderlich gewesen sei. In Wirklichkeit war der Wagen durch den Unfall jedoch erheblich beschädigt worden, was der Verkäufer auch wusste.

