Posts tagged ‘keine arglistige Täuschung’

OLG Frankfurt
2001-02-15
3 U 86/00

Wer seinem gebrauchten Auto eine neue Lackierung spendiert, um ihn daraufhin besser verkaufen zu können, begeht keine arglistige Täuschung.

Im konkreten Fall wollte der Käufer den Kauf eines BMW rückgängig machen, weil ihm dessen Neulackierung verschwiegen worden sei. Doch er kam mit seiner Forderung nicht durch, da der neue Lack nur Kratzer beheben sollte. Hätte er dagegen Unfallschäden oder Durchrostungen kaschieren wollen, hätte die Sache anders ausgesehen, so das Gericht.

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