Posts tagged ‘Gebrauchtwagenkauf’

Ein Werkstattmeister packt aus!

Das könnte Sie interessieren

Aber ist das wirklich so?
Es ist zwar möglich, aber genutzt werden diese Möglichkeiten oft nicht. Laut  Dekra fahren 600 000 nicht fachgerecht reparierte Unfallwagen auf unseren Straßen.

Eine fachgerechte Reparatur sollte immer nach den Vorgaben der Hersteller und den Richtlinien des Karosseriebauhandwerks und des deutschen Schweißverbandes erfolgen um die volle Stabilität und die Sicherheit eines Autos wieder herzustellen. Ein schlecht oder falsch repariertes Bauteil wird nicht das vom Hersteller berechnete Crashverhalten aufweisen.
Eine falsche Verformung des Autos bei einem Crash könnte katastrophale Folgen für die Insassen haben. Unter Umständen könnten die Airbags oder Gurtstraffer durch das geänderte Deformationsverhalten zur falschen Zeit oder auch garnicht auslösen.
Nach Studien der Deutschen Automobil Treuhand wurde schon jeder zehnte Pkw in Deutschland durch einen Unfall beschädigt. 60 Prozent der Fahrzeuge werden in autorisierten Vertragswerkstätten repariert, fast 30% durch eine freie Werkstatt  und 10% werden vom Besitzer selbst  oder durch Schwarzarbeit repariert. Vermutlich aus kostengründen und aufgrund des Alters der Fahrzeuge.
Aber wer es billiger haben möchte, gerät nicht selten auf den Hof von Pfuschern. Dort werden dann keine Originalteile verbaut sondern oftmals Nachbauten denen wesentliche Verstärkungen fehlen, was eben das geänderte Crashverhalten zur Folge hat. Unfallinstandsetzung ist also auch eine Sicherheitsfrage und deshalb ist es um so wichtiger, sich beim Gebrauchtwagenkauf Informationen über eventuelle Vorschäden zu verschaffen. Leider gibt es viele schwarze Schafe, die wegen der Wertminderung eines reparierten Unfallwagens oder Aufgrund der nicht fachgerechten Reparatur Unfallschäden verschweigen.


LG München
2003-10-02
32 O 11282/03
Rechtsbereich/Normen: §§ 434, 444 BGB
Quelle: Anwalt-Suchservice

Ein Privatmann, der seinen gebrauchten Pkw verkauft und im Vertrag die Formulierung gebraucht “Das Kfz ist unfallfrei“, gibt keine umfassende Garantie der Unfallfreiheit des Wagens. Er will nicht für nicht bekannte Unfallschäden des Vorbesitzers sowie Bagatellschäden einstehen.

Wer bei einem Gebrauchtwagenkauf unter Privaten ganz sichergehen will, muss sich daher eine ausdrückliche Garantie der Unfallfreiheit geben lassen.

LG München I
2003-10-02
32 O 11282/03

Beim Gebrauchtwagenkauf vom Privatmann stellt die Erklärung “das Kfz ist unfallfrei” keine Garantie der Unfallfreiheit dar.

So bezieht sich diese Erklärung nicht auf dem Verkäufer nicht bekannte Unfallschäden aus der Zeit des Vorbesitzers sowie auf Bagatellschäden, da der private Verkäufer normalerweise nicht in der Lage ist, die Unfallfreiheit des Gebrauchtwagens zu überprüfen

Get Adobe Flash playerPlugin by wpburn.com wordpress themes