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OLG Koblenz
2002-06-20
5 U 1878/01
Rechtsbereich/Normen: § 462, 459 BGB

Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann das Fahrzeug zurückgeben, wenn ihn der Verkäufer über den wirklichen Umfang eines Unfallschadens arglistig getäuscht hat.

Ein Gebrauchtwagenhändler hatte den Käufer im Kaufvertrag nur auf einen Seitenschaden rechts hingewiesen, obwohl das Auto bei einem schweren Unfall mit einem LKW beinahe einen Totalschaden erlitten hatte. Dies hatte der Verkäufer bewußt verschwiegen. Das OLG Koblenz entschied, daß der getäuschte Gebrauchtwagenkäufer das Auto zurückgeben kann. Der KFZ-Schaden sei derartig groß, daß eine stärkere Wertminderung bestand, als der Kunde erkennen konnte. Ein Autoverkäufer ist verpflichtet von sich aus über das Ausmaß von Unfallschäden zu informieren. Es ist nicht Aufgabe des Käufers, den Umfang und Ausmaß des Schadens durch Fragen zu ermitteln.

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