Posts tagged ‘erkennen’

Wenn man die aufgesteckten Kantenschutzdichtungen an den Einstiegen oder am Kofferraum abzieht, kann man die Schweißpunkte erkennen. Bei der originalen werkseitigen Verschweißung sehen in aller Regel alle Schweißpunkte etwa gleich groß und rund aus. Sie sehen aus wie kleine runde Abdrücke im Blech und haben eine glatte Oberfläche und einen sehr klaren Rand. Der Abstand zwischen den einzelnen Punkten sowie die Tiefe der Schweißpunkte ist sehr gleichmäßig.

Im Reparaturfall kann man diese Gleichmäßigkeit der Schweißverbindungen nur sehr schwer herstellen. Anders als in der Produktion stehen dem Handwerker keine exakt voreingestellten Roboter zur Verfügung und so kommt es zu einem etwas ungleichmäßigerem aussehen der Schweißpunkte.

Vergleichen Sie diese Schweißpunkte an mehreren Stellen miteinander, den Unterschied kann man relativ leicht erkennen.

OLG Koblenz
2002-06-20
5 U 1878/01
Rechtsbereich/Normen: § 462, 459 BGB

Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann das Fahrzeug zurückgeben, wenn ihn der Verkäufer über den wirklichen Umfang eines Unfallschadens arglistig getäuscht hat.

Ein Gebrauchtwagenhändler hatte den Käufer im Kaufvertrag nur auf einen Seitenschaden rechts hingewiesen, obwohl das Auto bei einem schweren Unfall mit einem LKW beinahe einen Totalschaden erlitten hatte. Dies hatte der Verkäufer bewußt verschwiegen. Das OLG Koblenz entschied, daß der getäuschte Gebrauchtwagenkäufer das Auto zurückgeben kann. Der KFZ-Schaden sei derartig groß, daß eine stärkere Wertminderung bestand, als der Kunde erkennen konnte. Ein Autoverkäufer ist verpflichtet von sich aus über das Ausmaß von Unfallschäden zu informieren. Es ist nicht Aufgabe des Käufers, den Umfang und Ausmaß des Schadens durch Fragen zu ermitteln.

LG München I
2004-06-25
6 O 12298/02
Quelle: LG München I- Pressemitteilung 17.08.2004

Ein Kfz-Händler, der ein Auto als unfallfrei verkauft, muss das Auto zuvor gründlich auf Vorschäden untersucht haben.

Hat er eine solche gründliche Untersuchung unterlassen, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn es dennoch Vorschäden gibt.
Im entschiedenen Fall hatte der Käufer ein Rücktrittsrecht, weil das gekaufte Auto einen Unfallschaden an der Vordertüre aufwies. Nach Meinung des hinzugezogenen Sachverständigen hätte ein Kfz-Händler diesen Schaden bei einer gründlichen Untersuchung erkennen müssen. Daher konnte der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und bekam sein Geld zurück.
(Dieses Urteil können Sie bei folgender Adresse bestellen: LG München I, Prielmayerstraße 7, 80335 München)

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