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Autokauf ist keine Vertrauenssache sondern knallhartes Geschäft

Begutachten Sie das Fahrzeug niemals alleine sondern mit einer Person Ihres Vertrauens die gewisse Erfahrung mit Autos hat.

Versuchen Sie schon vor dem Besichtigungstermin eine
Werkstatt oder eine Tankstelle ausfindig zu machen und fragen Sie nach, ob Sie dort die Möglichkeit bekommen könnten, eine Hebebühne zu nutzen.

Informieren Sie in jedem Fall den Verkäufer über Ihr Vorhaben. Wenn er nichts zu verbergen hat, wird er dem Vorhaben schon zustimmen. Wenn nicht, sollten sich hier bereits Ihre Wege trennen.

Um eventuelle Vorschäden erkennen zu können sollten Sie bei der Besichtigung des Fahrzeuges darauf achten, dass Sie gute Lichtverhältnisse haben und dass das Auto sauber und trocken ist.Probleme beim Autokauf?

Stellen Sie das Fahrzeug so, dass sie von allen Seiten genügend Licht haben und dass Sie überall guten Zugang haben. Bei viel Licht und Schatten sollten sie das Auto notfalls einfach mal umdrehen.

Nur so ist es möglich, sich einen Gesamteindruck über den Gebrauchtwagen zu machen.

OLG Schleswig
2001-11-02
14 U 35/01
Rechtsbereich/Normen: §§ 459, 462, 467, 346 ff. BGB Quelle: Anwalt – Suchservice

Die Angabe: “Heckschaden (Heckklappe, Stoßstange) und lackiert” im Autokaufvertrag erweckt den Eindruck, dass das Fahrzeug keine irreparablen Restschäden aufweist.

Im vorliegenden Fall war bei dem Fahrzeug aber das Heck des Wagens leicht verzogen. Grundsätzlich umfaßt der Begriff “Heckschaden” zwar auch schwerste Schäden, durch den Hinweis auf die Neulackierung und den Zusatz “Heckschaden, Stoßstange” wurde beim Käufer aber der falsche Eindruck erweckt, dass keine irreparablen Schäden am Fahrzeug verbleiben. Die Richter entschieden, dass der Verkäufer habe den Kunden nicht ordnungsgemäß aufgeklärt und müsse ihm daher sein Geld zurückgeben

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