Posts tagged ‘arglistiger Täuschung’

OLG München
2002-07-12
21 U 1608/01
Rechtsbereich/Normen: § 89 a HGB

Wer beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs frühere Unfallschäden verharmlost oder erkennbar nahe liegende Schäden dem Käufer gegenüber nicht erwähnt, macht sich wegen “arglistiger Täuschung” schadensersatzpflichtig.
Dies zumindest entschieden die Richter des OLG München zu Gunsten eines Autokäufers. Dieser war vom Verkäufer zwar darüber informiert worden, dass es sich bei dem Objekt der Begierde um einen Unfallwagen handele, gleichzeitig war ihm jedoch versichert worden, es seien lediglich Blech- und Glasschäden entstanden. Als sich später herausstellte, dass der Wagen auch einen Rahmenschaden erlitten hatte, klagte der Mann. Mit Erfolg. Der Verkäufer habe direkt nach dem Unfall die Fotos von dem Fahrzeug gesehen und somit über den Rahmenschaden Bescheid wissen müssen. Allein der Umstand, dass dieser Schaden vollständig und sachgerecht repariert worden sei, spiele für den Schadensersatzanspruch keine Rolle

OLG Hamm
1996-09-09
32 U 70/96
Rechtsbereich/Normen: BGB

Der Verkäufer eines Unfallautos, das nicht fachgerecht repariert wurde und deshalb nicht verkehrssicher ist, hat dem Käufer diesen Umstand mitzuteilen.

Der Käufer darf davon ausgehen, daß nach einer Reparatur zumindest die Verkehrssicherheit wieder hergestellt wurde. Kommt der Verkäufer seiner Pflicht nicht nach, so ist eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung möglich, selbst dann, wenn dem Käufer die Unfalleigenschaft bekannt war.

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